Horst Bahr GmbH & Co. KG
Stauffenbergstraße 37
70806 Kornwestheim
Tel.: 0 71 54 / 7 09 63
E-Mail: Post@HorstBahr.de

Handelsregister: AG Stuttgart, HRA 739179

Die Horst Bahr GmbH & Co. KG wird vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin Horst Bahr Verwaltungs GmbH (Anschrift wie oben).

Geschäftsführung: Horst Bahr
Handelsregister: AG Stuttgart, HRB 784886

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Horst Bahr (Anschrift wie oben)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und
Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info):

Registrierungs-Nr. D-9P03-FAJFL-92 (für § 34d GewO)

Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
Wir nehmen am Streitschlichtungsverfahren teil.
Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter
ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.

Berufsbezeichnung 
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik
Deutschland

Zuständige Berufskammer 
Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart

Berufsrechtliche Regelungen 
- § 34c Gewerbeordnung (GewO)
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und
von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und
abgerufen werden.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei
Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)
bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage
haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen
oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse
ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür
wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von
Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt
werden könnte.
Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung
von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind
etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit 
(Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl
von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung
gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden
ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die
Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor-
bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von
Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert
dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld
eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf 
Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung
erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer
Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Etwaige
Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden werden ermittelt.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von 
Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den
Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung
von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse
nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

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